Sicher sind Sie oder
Ihre Mitarbeiter in mindestens einem Sozialen Netzwerk aktiv. Unklarheit besteht
oft über die dabei vom Unternehmen vorgegebenen Regeln. Lesen Sie warum der
Aufbau einer „Social Network Compliance“ vorteilhaft sein kann…
Eine „Social Network
Compliance“ ist eine Dienstanweisung oder Betriebsvereinbarung, welche Regelungen im
Umgang mit Sozialen Netzwerken für das Unternehmen und sein Personal
festlegt. Mit Bezug auf den Artikel „Im Netz der Späher“, Spiegel 02 /
2011, S. 144 ff wird die vermeintlich kostenlose Mitgliedschaft in einem
Sozialen Netzwerk durch die unsichtbare Währung „Information“ bezahlt.
Dabei entsteht durch die Angaben der Mitglieder eines Sozialen
Netzwerks möglicherweise auch eine zweite
- digitale – Identität Ihres Unternehmens. Eine fehlende Entscheidung
Ihrerseits über die Art und Weise der Information belässt die Abwägung der
Vor- und Nachteile der Weitergabe beim Informanten.
Sind die Informationen zu Ihrem Unternehmen erst veröffentlicht, so
sorgen Suchmaschinen über das sogenannte scraping
– das Zusammenkratzen von Informationen aus Chatrooms,
Foren und Sozialen Netzwerken – für eine weitere Verbreitung.
Eine zusätzliche Problematik tritt mit der überwiegend beruflich
veranlassten Nutzung eines Sozialen Netzwerks auf. Die mit dem Nutzerkonto
verbundenen geschäftlichen Informationen stehen im Zweifel dem Unternehmen
im Falle einer Beendigung des
Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Verfügung.
Mithin schein es sinnvoll, dass entsprechende Regelungen mindestens zu
folgenden Fragen getroffen werden:
-
wer darf
das Unternehmen in sozialen Netzwerken vertreten?
-
was soll
bei Erwähnung des Unternehmens beachtet werden?
-
wie soll
mit den Informationen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses umgegangen
werden?
-
wie steht
es mit dem Unfang der Nutzung der Netzwerke während der Arbeitszeit?
-
welche Maßnahmen
werden zur Überwachung und Kontrolle ergriffen?
Eine
weitere Beratung kann hier durch Ihren Datenschutzbeauftragten vorgenommen
werden.