Die Aktion
„Verschollene Häuser“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, diejenigen Häuser zu
suchen, deren Besitzer der Veröffentlichung in Google Street View widersprochen haben.
„Verpixelte“ Gebäude werden gesucht, fotografiert und
anschließend im Internet veröffentlicht.
Die
Motivation der Protagonisten ist die vollständige Abbildung des
öffentlichen Raums im Internet. Hier wird Datenschutz völlig anders
verstanden – nicht der Betroffene wird vor einer Verwendung seiner Daten
geschützt, sondern die Daten selbst werden geschützt – gegen Löschung oder
Verfremdung (Verpixelung).
Wie dieses
Vorhaben rechtlich bewertet wird bleibt abzuwarten. Zwar entfaltet das BDSG
bei rein privater Datenerhebung oder Verarbeitung keine Wirkung, ob aber
andere datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden wird die
Rechtsprechung zeigen müssen.